AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen MAS Elektronik AG, Deutschland,
Stand 01.10.2013
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen, die MAS Elektronik AG für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Dies gilt insbesondere auch dann,
wenn der Kunde Allg. Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichende Bedingungen enthalten. Davon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens MAS Elektronik AG.
2. Vertragsabschluss
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Lieferungen und Leistungen
3.1. Die Angebote der MAS Elektronik AG sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren
Lieferanten. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der MAS Elektronik AG oder durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden.
3.2. Die MAS Elektronik AG ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Der Kunde ist damit einver-standen dass die MAS Elektronik AG seine Kreditwürdigkeit u.a. über die SCHUFA abfragt.
3.3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen der
Hersteller, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die MAS Elektronik AG hergeleitet werden können.
3.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und -ausgenommen
Exportgeschäfte – gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.5. Soweit nicht anders angegeben, behält sich die MAS Elektronik AG das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere durch Preiserhöhungen der Lieferanten oder durch Wechselkursschwankungen eintreten. Diese wird die MAS Elektronik AG dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.6. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der MAS Elektronik AG ausdrücklich vorbehalten.
3.7. Für alle Bestellungen gilt ein Mindestbestellwert von 2000,00 EUR netto. Für Exportgeschäfte beträgt der Mindestbestellwert 5000,00 EUR netto. Der Mindermengenzuschlag beträgt 50,00 EUR. Die MAS Elektronik AG berechnet weiterhin mit jedem Rechnungsbeleg eine Verpackungs- pauschale von 1,45 EUR, sowie eine Ökopauschale in Höhe von 1,23 EUR.
3.8. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben
wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus
Gründen, die nicht von MAS Elektronik AG zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
3.9. Von der MAS Elektronik AG genannte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie
unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei der MAS Elektronik AG oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die MAS Elektronik AG mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss der sonstigen Ansprüche nach §§ 280 ff. BGB vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die MAS Elektronik AG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von der MAS Elektronik AG zu vertreten ist.
3.10. Eine Rücknahmeverpflichtung der MAS Elektronik AG bezüglich Transportverpackungen, Umverpackungen oder Verkaufsverpackungen im
Sinne der Verpackungsverordnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen.
Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
4.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
4.3. Die Gefahr geht grundsätzlich mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, Spediteur, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der MAS Elektronik AG benannt sind, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Incoterms der jeweils geltenden Fassung müssen gesondert vereinbart werden, um Geltung zu erlangen. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der MAS Elektronik AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware vom Käufer
abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der MAS Elektronik AG aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der MAS Elektronik AG vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die die MAS Elektronik AG auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert den Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
5.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MAS Elektronik AG (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt
stets für die MAS Elektronik AG als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die MAS Elektronik AG zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die MAS Elektronik AG grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
5.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung ist keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden, insbesondere nicht die Einwilligung zur Verfügung über die Forderung im Wege anderweitiger Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung sofort fällig. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten gegenüber der MAS Elektronik AG nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der MAS Elektronik AG hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen.
5.5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, tritt die MAS Elektronik AG nach erfolgloser Nachfristsetzung von dem jeweiligen Vertrag zurück und ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in
Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
6. Konzernverrechnungsklausel MAS Elektronik AG ist berechtigt, mit und gegen fällige und nicht fällige, auch künftige Forderungen aufzurechnen, die der MAS Elektronik AG oder einer Gesellschaft, an der diese unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 % beteiligt ist, gegen den Kunden zustehen bzw. die der Kunde gegen eine der bezeichneten Firmen hat. Über den Stand dieser Beteiligungen erhält der Kunde erforderlichenfalls auf
Anfrage Auskunft. Der Kunde ist damit einverstanden, dass alle der MAS Elektronik AG gestellten Sicherheiten auch zur Sicherung derjenigen
Forderungen dienen, die den im vorstehenden Absatz 1 aufgeführten Firmen gegen den Kunden zustehen. Umgekehrt dienen alle Sicherheiten, die der Kunde diesen Firmen gestellt hat, auch zur Sicherung der von MAS Elektronik AG gegen den Kunden gerichteten Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind.
7. Zahlung
7.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Bar, Nachnahme- Verrechnungsscheck oder bei Abholung
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.2. Die MAS Elektronik AG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
7.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Grundsätzlich können Zahlungen nur in Form von Vorauszahlungen, Überweisungen und Barzahlungen geleistet werden. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
7.4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens durch die MAS Elektronik AG ist zulässig.
7.5. Die MAS Elektronik AG ist berechtigt, bei durch den Käufer verschuldeten Rückbelastungen von Zahlungsbeträgen, insbesondere mangels
Kontodeckung eine Bearbeitungs- und Kostenerstattungsgebühr von maximal EUR 34,77 pro Fall zu berechnen.
7.6. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
7.7. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder unstreitig sind.
8. Rückgabe von Neuware
Bei rechtswirksam bestellter Neuware besteht für die MAS Elektronik AG ein Abnahmeanspruch gegenüber dem Kunden. Ein Rückgabe-recht des
Kunden besteht daher grundsätzlich nur bei entsprechender Rechtsgrundlage. Im Falle der Rückgabe von Neuware behält sich die MAS
Elektronik AG vor, statt des ursprünglichen Kaufpreises den aktuellen Marktpreis zu erstatten. Weiterhin ist die MAS Elektronik AG berechtigt, eine
aufwandsbezogene Einlagerungspauschale zu berechnen und vom Gutschriftsbetrag in Abzug zubringen. Warenrücksendungen ohne vorherige
RMA-Anfrage sind kostenpflichtig.
9. Gewährleistung
9.1. Ist die Sache mangelhaft im Sinne von § 434 BGB, kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 437 Ziffer 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Die Sache ist mangelhaft, wenn sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit vertraglich nicht vereinbart, ist die Sache frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer nach der Art der Sache erwartet werden kann. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
9.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder
Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Pro-gramm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmungen des Herstellers, soweit nicht bereits genannt.
9.3. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt innerhalb der EU für Neuware grundsätzlich 2 Jahre, es sei denn es wurden individualvertraglich
kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart. Diese Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang im Sinne von Ziffer 3.3., ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte, sog. B-Ware-Artikel ist ausgeschlossen.
9.4. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich
gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn das gekaufte Produkt nachweislich bereits beim Kauf einen Mangel hatte besteht für die MAS Elektronik AG in erster Linie die Wahl zwischen Reparaturleistung oder Ersatzlieferung. Die MAS Elektronik AG kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie faktisch unmöglich oder unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die Nacherfüllungsleistung behält sich die MAS Elektronik AG eine Nachfrist von 4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor. Erst in zweiter Linie kann der Käufer wahlweise von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Jedoch kann der Käufer erst nach 2-maligem Fehlschlag der Nacherfüllungsleistung Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Der Rücktritt des Käufers ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel nur geringfügig ist. Im Falle des Rücktritts oder der Wandelung wird dem Kunden der Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.
9.5. Bei von der MAS Elektronik AG verschuldeten Falschlieferungen hat der Kunde die Ware binnen 5 Tage (Exportkunden binnen 10 Tage) an die
MAS Elektronik AG zurück zu senden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die MAS Elektronik AG das Recht vor, die Ware nur zum jeweils aktuellen
Tagespreis abzüglich Frachtkosten sowie einer Bearbeitungsgebühr bis EUR 25,00 zurück zu kaufen.
9.6. Der Käufer ist verpflichtet, der MAS Elektronik AG Gelegenheit zur Besichtigung und Überprüfung des mangelhaften Kaufgegenstandes zu
geben. Im Gewährleistungsfall muss daher das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an MAS Elektronik AG, Technischer Support, Carl-Zeiss-Str. 31, 21614 Buxtehude, Deutschland mit gültiger RMA-Nummer zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei unfrei eingesandten Geräten wird die Annahme durch die MAS Elektronik AG verweigert. Die eventuelle Übernahme von Transportkosten kann durch die MAS Elektronik AG nach Absprache übernommen werden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten ausschließlich auf die reparierten oder ausgetauschten Komponenten neue Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich daher lediglich auf das ausgetauschte Teil. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die MAS Elektronik AG übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
9.7. Im Fall der Reparaturleistung durch die MAS Elektronik AG übernimmt diese die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten die in Zusammenhang mit der Reparaturleistung stehen sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Trans-portkosten für das Ersatzstück, trägt die MAS Elektronik AG soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
9.8. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der MAS Elektronik AG über.
9.9. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die MAS Elektronik AG berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der MAS Elektronik AG berechnet. Im übrigen gelten die jeweils aktuellen Servicebedingungen der MAS Elektronik AG.
9.10. Zur Prüfung Ihres Gewährleistungsanspruchs ist eine Kopie oder die Angabe der Kaufrechnung / des Lieferscheins notwendig. Sollten diese
Unterlagen der Reparatursendung nicht beigelegt sein, senden wir die Ware unbearbeitet gegen eine Gebühr von EUR 16,00 zuzüglich der Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zurück.
10. Haftungsausschluss und -begrenzung
10.1. Für Mängel im Sinne der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen leistet die MAS Elektronik AG keinen Schadenersatz.
10.2. Die MAS Elektronik AG übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen in
Hersteller- und Lieferantenprospekten. Insoweit sind Schadenersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sowie Verletzung von Nebenpflichten – ausgeschlossen.
10.3. Die MAS Elektronik AG haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Garantiezusagen eines Herstellers werden lediglich durch die MAS Elektronik AG weitergegeben ohne diese jedoch rechtsverbindlich selbst zu über-nehmen.
10.4. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
10.5. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die 3persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
11. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
11.1. Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu
bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern,
überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
11.2. Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen.
11.3. Die MAS Elektronik AG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheber-rechte
Dritter verletzen.
11.4. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die MAS Elektronik AG von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
12. Exportgenehmigungen
12.1. Von der MAS Elektronik AG gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsbestimmungen
der Bundesrepublik Deutschland; bei aus den USA importierten Produkten den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich hierüber selbständig nach den dt. Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington DC 20320 erkundigen.
12.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis der MAS Elektronik AG, bedarf gleichzeitig der
Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der MAS
Elektronik AG.
12.3. Der Käufer ist verpflichtet, jeglichen, der MAS Elektronik AG aus mangelhaften oder bewusst falschen Angaben entstehenden Schaden zu
ersetzen. Insbesondere ist jegliche Haftung der MAS Elektronik AG aus den Folgen falscher Angaben des Käufers zur Umsatz-steuerbefreiung bzw. den relevanten Daten hierzu ausgeschlossen.
13. Anwendbares Recht
13.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MAS Elektronik AG und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, findet das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) als reines Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung. Hamburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die MAS Elektronik AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu
verklagen. Weiterhin ist Hamburg Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung.
13.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine
Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige
Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
13.4. Die Auftragsabwicklung innerhalb der MAS Elektronik AG erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der MAS Elektronik AG im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die MAS Elektronik AG die aus der Geschäftsbeziehung
mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke der MAS Elektronik AG verwendet. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
14. Besondere Bedingungen MAS online Trade
14.1. Die Angebote des Online-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Nutzer verbindlich gegenüber dem Anbieter, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch Erklärung des Anbieters nach Absenden der Bestellung zustande. Mit ihr ist der Vertrag zustande gekommen. Das Fernabsatzgesetz findet als reines Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung
14.2. Der Nutzer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Nutzer verpflichtet, dem Anbieter diese Änderung unverzüglich durch
Änderung der Angaben im MAS online Shop mitzuteilen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann der Anbieter, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Nutzer gerichtete E-Mail dreimal hintereinander zurückkommt, oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.
14.3. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Im Falle der Ausübung des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
14.4. Zur Bestellung von Waren muss der Nutzer seine für die Ausführung der Bestellung notwendigen Daten angeben. Er erhält ein Passwort und ein Benutzerkennwort. Benutzerkennwort und Passwort sind zur Abgabe der Bestellung notwendig. Sind Benutzerkennwort und Passwort einmal vergeben, bedarf es für die weiteren Käufe keiner weiteren Registrierung. (Benutzerkennwort und Passwort ermöglichen dem Nutzer zugleich, seine
Daten einzusehen, zu verändern oder gegebene Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu widerrufen oder zu erweitern. Der Nutzer kann mit
Benutzerkennwort und Passwort zugleich seine bisher getätigten Bestellungen einsehen.) Der Nutzer ist verpflichtet, Benutzerkennwort und Passwort sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und Dritte keine Kenntnis davon erlangen können. Bei
Verlust des Passwortes ist der Nutzer verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren. Das kann auch per E-Mail geschehen. Der Anbieter wird den Zugang des Nutzers zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren. Die Aufhebung der Sperre ist erst nach schriftlichem Antrag des Nutzers beim Anbieter möglich. Die mögliche Neuregistrierung des Nutzers bleibt hiervon unberührt. Hat ein Dritter aufgrund unsorgsamer Behandlung des Passwortes Kenntnis vom Benutzerkennwort und/oder Passwort erhalten, so haftet der Nutzer für die unter diesem Benutzerkennwort und Passwort getätigten Bestellungen bis zum Zeitpunkt des Einganges der Verlustmeldung beim Anbieter in voller Höhe. Hat der Nutzer die Kenntnis eines Dritten vom Benutzerkennwort und Passwort nicht zu vertreten, so ist die Haftung auf Euro 255,- beschränkt.
14.5. Der Anbieter stellt dem Nutzer einen passwortgeschützten Zugang zu einem geschützten Bereich zur Verfügung, der ihm die Einsicht in seine Daten und die Aufgabe von Bestellungen ermöglicht. Der Anbieter unternimmt alle ihm wirtschaftlich und technisch zumutbaren und möglichen Vorkehrungen, um einen Zugriff Dritter auf diesen geschützten Bereich zu verhindern.